Voraussetzungen für die Ausbildung

Der menschliche Teil des Teams sollte Freude und Interesse an der Arbeit mit Menschen und Tieren haben. Das Mindestalter, mit dem die Ausbildung abgeschlossen werden kann, beträgt 16 Jahre. Der Hund soll Spaß im Umgang mit Menschen haben und sich anderen Tieren gegenüber angemessen verhalten.

 

 

 

Der Hund muss für den Start in die Ausbildung ein Mindestalter von 6 Monaten aufweisen. und Freude an der Begegnung mit Menschen haben.

 

Uns ist wichtig, dass der Einsatz nie auf Kosten des Tieres geht sondern, dass Mensch und Tier gemeinsam Freude an der Arbeit haben. Ausbildung und Einsatz orientieren sich am Alter des Hundes.

Vor Antritt der Ausbildung muss die Gesundheit und Schmerzfreiheit des Hundes durch einen Tierarzt beurteilt werden (Download Gesundheitszeugnis - das Zeugnis darf beim Einstiegsmodul höchstens höchstens 12 Wochen alt sein.). Zusätzlich muss der Hund einen wirksamen Tollwut-Impfschutz aufweisen sobald mit Klientel gearbeitet wird und das Team entsprechend haftpflichtversichert sein.

 

Sobald Sie Mitglied im Verein Humanis et Canis sind, ist Ihre Tätigkeit durch eine zusätzliche (subsidiäre) Versicherung abgedeckt, die auch dann einspringt, wenn Ihre persönliche Haftpflichtversicherung ausfällt.

 

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